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Wir bereiten
auch Ihr Sportboot zur Zertifizierung vor!
Vor dem Kauf zertifiziert -
ohne Reue importiert!
100% Kompetenz & Erfahrung -
100% zufriedene Kunden!

Willkommen

Wir befassen uns seit 2003 mit der Zertifizierung von Sportbooten in der EU.
Unsere Sachverständigen und Ingeneure stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wann?

Der beste Zeitpunkt für die Zertifizierung ist vor dem Kauf. Wir unterhalten Geschäftsstellen und Niederlassungen in zahlreichen Ländern, so dass wir Ihnen den Zertifizierung noch vor dem Kauf anbieten können.

Premium Dienstleistung

Wir übernehmen für Sie die Vorbereitung der nachträgliche Bauartbescheinigung die zur CE-Zertifizierung führt. Wir können Ihnen diese Leistung in vielen Fällen noch vor dem Import im jeweiligen Kaufland anbieten.

100% Zufriedenheit

Wir blicken auf 100% Kundenzufriedenheit zurück. Bis heute haben wir keine Rückläufer zu beklagen. Überzeugen Sie sich selbst.

Preise

Nachträgliche Begutachtung der Sportboote nach Bauausführung mit DNV-GL als benannten Stelle

Jet-Skis

800,00 € *

Sportboote bis 33 ft.

1600,00 € *

Sportboote bis 26 ft.

1300,00 € *

Sportboote ab 34 ft.

auf Anfrage *

(*) --- Text folgt ---

Auftragsformular

Was Sie von uns erhalten

  • Nachträgliche Bescheinigung der Bauart durch eine benannte Stelle
  • Konformitätserklärung
  • Handbuch für Schiffsführer
  • Neue CIN-Typenschilder
  • Neue Herstellerplakette
  • Sicherheitsaufkleber

Mit uns auf Kurs gegangen

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Rechtslage

Faule Konformitätserklärung!
Pressebericht aus dem Boote Magazin 10/2007:

Bei der Bootsanmeldung sind dem ADAC in jüngster Zeit vermehrt Konformitätserklärungen (Dokumente zum CE - Zeichen) aufgefallen, die ohne Zweifel rückdatiert waren. Obwohl die Gebrauchtboote nachweislich erst im Jahre 2007 in den USA gekauft wurden, waren die Erklärungen bereits 2005 ausgestellt worden.

In mehreren Fällen hat der ADAC die Ausstellung des Internationalen Bootscheins verweigert und darüber das Kompetenz-Zentrum Bootskriminalität Wasserschutzpolizei Konstanz (KBK) eingeschaltet. Bei den Ermittlungen fielen weitere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Gebrauchtbootimport auf. Gemeinsam mit den Marktkontrolleuren bei den Gewerbeaufsichtsämtern, und hierbei insbesondere der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz versucht das KBK nun, gegen diese Machenschaften vorzugehen, “wir wollen nicht den Import von gebrauchten Booten unterbinden, wir wollen die Käufer nur vor Schaden bewahren“ heißt es einmütig. Welche Konsequenzen damit verbunden sein können, beschreibt der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWS) in seiner Broschüre “Informationen zum Bootskauf“:

Offensichtlich versuchen findige Geschäftemacher das seit 2006 erforderliche so genannte Post Construction Assessment (PCA) zu umgehen. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der EU die Konformität für das Boot bescheinigen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein gebrauchtes Boot aus Nordamerika importiert wird. PCA-Abnahmen dürfen nur von speziell hierfür berechtigten Zertifizierern (Notified Bodies) vorgenommen werden. Rückdatierte Konformitätserklärungen werden auch dazu missbraucht, Boote mit Motoren, welche die seit 2006 gültigen Abgas- und Lärmvorschriften nicht erfüllen, weiter auf den Markt zu bringen.

“Kaufen Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung (CE). Gemäß $4a der Binnenschiffahrts-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konformitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen. Ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen ist schwierig, eine Inzahlungnahme durch einen Händler so gut wie ausgeschlossen.“

Häufig gestellte Fragen

Ich möchte ein Motorboot aus den USA importieren. Muss das Boot zertifiziert werden, wenn es vor 1998 gebaut wurde?
Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens in der EU. Demnach muss jedes Boot, das importiert wird, den Anforderungen der Richtlinie und dem Gesetz entsprechen.

Welche Dinge müssen an meinem Sportboot geändert werden, damit es der Richtlinie entspricht?
In Zusammenarbeit mit dem Germanischen Lloyd führen wir an Ihrem Sportboot eine Einzelabnahme durch. Alle Komponenten des Bootes werden auf Übereinstimmung mit den verschiedenen Normen überprüft. Damit Ihr Sport boot den Richtlinien und dem Gesetz entspricht, können verschiedene Änderungen erforderlich sein, die sich jedoch finanziell in Grenzen halten. Liegt die Herstellung Ihres Bootes vor ca. 1998, so ist jedoch mit einem beträchtlichen Aufwand zu rechnen. Die notwendigen Änderungen können vom Austausch der Benzinschläuche bis hin zum Austausch des Antriebsmotors reichen.

Ich habe ein Sportboot gekauft, das keine CE-Kennzeichnung trägt. Kann ich es nachträglich einfordern?
Die Sportbootrichtlinie wurde in Deutschland mit der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz umgesetzt. Der Verkäufer handelt somit gesetzeswidrig. Es gibt Fachanwälte, die sich zu diesem Thema spezialisiert haben.

Ich habe einen Liegeplatz an der Deutschen Küste und möchte mein Boot jetzt verkaufen. Ich brauchte bis jetzt keine CE-Kennzeichnung.
Um zu Ihrem Liegeplatz zu gelangen befahren Sie Wasserstraßen, die dem Deutschen Recht unterliegen. Daher muss Ihr Boot auch dem deutschen Gesetz und der Sportbootrichtlinie entsprechen. Eine nachträgliche Bescheinigung der Bauart kann durch uns vorbereitet werden.

Auftragserteilung

Bitte nutzen Sie den folgenden Link, um das "Auftragsformular" als PDF abzuspeichern. Dieses können Sie ausdrucken und ausgefüllt an die Marine-Care zurückfaxen.

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